Pharmazeutische Dienstleistungen

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir bieten bei uns in der Apotheke Pharmazeutische Dienstleistungen an.

 

WAS IST DAS?

Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

 

WELCHE PHARMAZEUTISCHEN DIENSTLEISTUNGEN BIETEN WIR AN?

1. Wenn Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck einnehmen.

Viele Menschen haben zu hohen Blutdruck und nehmen dagegen Medikamente ein. Aber nicht immer werden die optimalen Werte erreicht. Die Apotheke überprüft, ob Sie gut eingestellt sind.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung. Zusätzlich haben Sie Anspruch, wenn sich Ihre Medikamente oder deren Dosierungen ändern. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse.

2. Wenn Sie Medikamente zum Inhalieren erhalten.

Medikamente zum Inhalieren helfen zum Beispiel bei einer Atemwegserkrankung. Ihre Apotheke unterstützt Sie mit dieser pharmazeutischen Dienstleistung bei der korrekten Anwendung dieser Arzneimittel. Das hilft Ihnen, Fehler bei der komplexen Anwendung zu vermeiden. Das verbessert die Wirksamkeit.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Bei jeder Neuverordnung eines inhalativen Arzneimittels und jedem Gerätewechsel haben Sie einen Anspruch. Dies gilt für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren. Sie wenden schon länger Ihre Inhalativa an? Auch dann haben Sie Anspruch auf die Leistung, wenn Sie im vergangenen Jahr in der Apotheke oder beim Arzt keine Inhalationsschulung für Ihr Inhalationsgerät erhalten haben. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse.

3. Wenn Sie fünf oder mehr verordnete Medikamente einnehmen.
Wenn Sie fünf oder mehr Medikamente anwenden, spricht man von Polymedikation. Für Patientinnen und Patienten mit Polymedikation gibt es eine pharmazeutische Dienstleistung zur Medikationsberatung mit Medikamentencheck. Dabei überprüft eine Apothekerin oder ein Apotheker das Zusammenspiel aller angewendeten Medikamente, egal ob verschreibungspflichtig oder rezeptfrei. Potenzielle Sicherheitsrisiken können so frühzeitig erkannt werden. Durch die individuelle Beratung kann die Anwendung Ihrer Medikamente optimiert werden – bei rezeptpflichtigen Medikamenten im Austausch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Im Anschluss erhalten Sie einen aktuellen und vollständigen Medikationsplan, der den Erfolg Ihrer Therapie sicherstellt.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Voraussetzung für diese für Sie kostenlose Dienstleistung ist, dass Sie mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente dauerhaft einnehmen. Nach 12 Monaten kann die Dienstleistung erneut in Anspruch genommen werden. Falls sich Ihre Medikation stark verändern, also mindestens drei neue hinzukommen oder ausgetauscht werden, ist dies auch früher möglich.